Freiberufler und Selbstständige, die zu Hause einen Computer gewerblich nutzen, müssen dafür künftig keine Rundfunkgebühren mehr entrichten, laut Entscheidung des Bundsverwaltungsgerichts in Leipzig. Bisher mußten Selbstständige jeden Monat 5,76 Euro GEZ-Gebühren für gewerblich genutzte PCs in einer privaten Wohnung bezahlen.
Bundesverwaltungsgericht
AZ.: 6 C 15.10, 45.10.20.11