Die Haus­rat­ver­si­che­rung

 Die Haus­rat­ver­si­che­rung ist den meisten Menschen wohl bekannt, obwohl ab und an Unsicherheiten aufkommen was denn alles eigentlich zum Hausrat gehört und was nicht. Wissen Sie es genau? Oder wenigsten so ungefähr? Nein, dann habe ich hier eine einfache Faustformel für Sie: Nehmen Sie Ihre Wohnung oder auch Ihr Haus in Gedanken, stellen Sie sie/es auf den Kopf und schütteln kräftig....alles was jetzt heraus fällt ist Ihr Hausrat. Der Rest gehört meist zum Gebäude und wird über die Ge­bäude­ver­si­che­rung versichert. So, da wir jetzt welche Sachen versichert sind, ist jetzt noch wichtig zu wissen gegen was diese Sachen versichert sind, nicht wahr? Hier die Top5 des Versicherungsschutzes in der Haus­rat­ver­si­che­rung: Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Einbruchdiebstahl und Raub. Da diese 5 Top-Gefahren viele Bereiche des modernen Lebens nicht abdecken, können Sie diesen Basisschutz vielfach erweitern. Z.B.: Überspannung, Aquarien, Fahrraddiebstahl, Elementarschäden etc. Welche Leistungen können Sie nun Ihrer Haus­rat­ver­si­che­rung erwarten? Natürlich Geld! Die Haus­rat­ver­si­che­rung entschädigt Sie immer zum Wiederbeschaffungspreis bzw. Neuwert.

 


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Hausratschutz auch für Fahrräder

Hausratschutz auch für Fahrräder

Die eigenen Fahrräder sind grundsätzlich in der Haus­rat­ver­si­che­rung mitversichert – sofern sie aus dem geschlossenen Gebäude oder der abgeschlossenen Garage gestohlen werden, wenn also Einbruchdiebstahl ins versicherte Objekt vorliegt. Die Haus­rat­ver­si­che­rung zahlt auch dann, wenn das Rad aus einem gemeinsamen Fahrradabstellraum oder aus einem Gemeinschaftskeller gestohlen wird, sofern dieser Raum verschlossen war. Kaufunterlagen zum Fahrrad für den möglichen Versicherungsfall unbedingt aufbewahren, das erleichtert den Nachweis und die Erstattung. Grundsätzlich oder gegen geringe Mehrprämie entschädigen viele Versicherer auch dann, wenn das Fahrrad zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr außerhalb des eigenen Grundstücks trotz ausreichender Diebstahlsicherung entwendet wird – und noch zu späterer Uhrzeit, wenn das Rad noch benutzt wird, um etwa nach dem Kinobesuch nach Hause zu radeln. Die Entschädigung für gestohlene Fahrräder ist meist auf ein oder zwei Prozent der gesamten Hausratsversicherungssumme begrenzt. Bei einer Haus­rat­ver­si­che­rung über 60.000 Euro wären Fahrräder bei einer 1-Prozent-Klausel also bis 600 Euro versichert. Für hochwertige Räder kann sich eine spezielle Fahrradversicherung lohnen. Je nach Tarif erstattet der Versicherer den Neu- oder nur den Zeitwert des gestohlenen Fahrrads. Die Höhe der Prämie hängt vom Wert des Fahrrads, aber auch vom Wohnort ab.


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